Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2011 - VIII S 5/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21933
BFH, 20.10.2011 - VIII S 5/11 (https://dejure.org/2011,21933)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2011 - VIII S 5/11 (https://dejure.org/2011,21933)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - VIII S 5/11 (https://dejure.org/2011,21933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • openjur.de

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG; Nichtvernehmung eines Zeugen; Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut; Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile; Aussetzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, FGO § 118 Abs 2, EStG § 5, FGO § 69 Abs 2 S 2
    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • Bundesfinanzhof

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 5 EStG 1997, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • rewis.io

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG - Nichtvernehmung eines Zeugen - Zuzahlung zum Grundstückserwerb des künftigen Vermieters als immaterielles Wirtschaftsgut - Bloße Chancen und Möglichkeiten als selbständig bewertbare, vermögenswerte Vorteile - Aussetzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 164
    Gewinnauswirkung von Zuzahlungen zu einem Grundstückskauf

  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Aussetzungsverfahren; Nichtvernehmung eines Zeugen; Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines fremden Wirtschaftsguts als immaterielles Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 20.10.2011 - VIII S 5/11
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. März 1979 GrS 5/77, BFHE 127, 140, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 14.02.2023 - IX R 3/22

    Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen

    Der "Vorteil" für den Betrieb, welcher im Sinne der Begriffsdefinition des "Wirtschaftsguts" erforderlich ist, wird in diesem Zusammenhang nicht durch die Rechtsposition selbst (oder dem ihr innewohnenden "Nutzen") definiert, sondern bestimmt sich vielmehr durch den Geschäftsverkehr bzw. die konkrete Marktsituation, die dieser Position eine vermögensmäßige Relevanz --im Sinne einer Chance oder Möglichkeit (z.B. BFH-Beschluss vom 20.10.2011 - VIII S 5/11, BFH/NV 2012, 262, m.w.N.; s.a. Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 41. Aufl., § 5 Rz 94)-- beimisst, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 215, 222, BStBl II 2007, 301).

    cc) In diesem Kontext stellen sich die vom Kläger erworbenen, getauschten und wieder veräußerten Currency Token BTC, ETH und XMR als objektiv werthaltige, im Sinne des Wirtschaftsgutsbegriffs "selbständig bewertbare" Positionen (im Sinne einer "Chance" bzw. einer "Möglichkeit", s. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 262) dar.

  • BFH, 08.01.2019 - II B 62/18

    Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer

    Es ist eine summarische Prüfung aufgrund des Sachverhalts vorzunehmen, der sich aus den sog. präsenten Beweismitteln, dem Vortrag der Beteiligten und den Akten ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2011 VIII S 5/11, BFH/NV 2012, 262, und vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 53).
  • FG Münster, 03.05.2022 - 8 V 246/22

    Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines

    Es ist eine summarische Prüfung aufgrund des Sachverhalts vorzunehmen, der sich aus den sog. präsenten Beweismitteln, dem Vortrag der Beteiligten und den Akten ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 20.10.2011, VIII S 5/11, BFH/NV 2012, 262, BFH, Beschluss vom 12.07.2017, X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH, Beschluss vom 19.02.2018, II B 75/16, BFH/NV 2018, 706).
  • FG Münster, 14.02.2022 - 8 V 2789/21

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von

    Es ist eine summarische Prüfung aufgrund des Sachverhalts vorzunehmen, der sich aus den sog. präsenten Beweismitteln, dem Vortrag der Beteiligten und den Akten ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 20.10.2011, VIII S 5/11, BFH/NV 2012, 262, BFH, Beschluss vom 12.07.2017, X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH, Beschluss vom 19.02.2018, II B 75/16, BFH/NV 2018, 706).
  • FG Münster, 15.06.2022 - 8 V 200/22

    Verfahren - Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

    Es ist eine summarische Prüfung aufgrund des Sachverhalts vorzunehmen, der sich aus den sog. präsenten Beweismitteln, dem Vortrag der Beteiligten und den Akten ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 20.10.2011, VIII S 5/11, BFH/NV 2012, 262, BFH, Beschluss vom 12.07.2017, X B 16/17, BFHE 257, 523; BFH, Beschluss vom 19.02.2018, II B 75/16, BFH/NV 2018, 706).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht